Leistungsbewertungserlass

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Leistungsbewertung und Beurteilung

 

Grundlage: RdErl. des MK vom 26.06.2012 – 2-83200 Leistungsbewertung und Beurteilung an allgemeinbildenden Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges der Sekundarstufe I und II

Die Gesamtkonferenz hat folgende Festlegungen zur Bewertung getroffen:

1. Anzahl der Klassenarbeiten: Kernfächer 2 – 3

                                                  Sonstige Fächer 1 - 2

2. Die Wichtung der Klassenarbeiten in den Kernfächern beträgt 40%, in den sonstigen Fächern 25% und

    in Französisch 20%.

3. Die Anforderungsbereiche finden sich mit folgenden Anteilen in den Klassenarbeiten wieder:

          Bereich I: 30%

          Bereich II: 50%

          Bereich III: 20%

4. Die Bewertung erfolgt in Klassenarbeiten und Tests entsprechend dem geltenden Punkte-
    bewertungsmaßstab

5. Zur Information erhalten Eltern und Schüler mindestens 1x pro Halbjahr eine Notenübersicht. Bei   
    bestehender Versetzungsgefahr erfolgt eine Information auf dem Halbjahreszeugnis bzw. zum 2.
    Elternsprechtag.

6. Zur Bildung der Zeugnisnote werden alle Noten eines Faches mit entsprechender Wichtung zu einer Note 
    zusammengefasst. Bei n,5 entscheidet der Fachlehrer unter Berücksichtigung der Notentendenz, der
    Leistungsentwicklung und der allgemeinen Lernhaltung des Schülers.

7. Zur Unterstützung der Klassenleiter bei der Festlegung der Noten für Sozial- und Lernverhalten werden
    jeden Fachlehrer zu den Zeugnisterminen Noten für beide Bereiche gesetzt. Der Klassenleiter stellt die Noten
    in der Klassenkonferenz vor.




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